

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird den Zugang zum Europäischen Dienstleistungsmarkt vereinfachen. Dazu sollen bürokratische Hürden abgebaut und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden. Die EU-DLR muss bis Ende 2009 in Deutschland umgesetzt werden.
Die EU-DLR sieht sogenannte Einheitliche Ansprechpartner (EAP) vor. Alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, können über diese Ansprechpartner abgewickelt werden. Die Konzepte hierfür sind in den Bundesländern unterschiedlich.
Jede Kommune ist von der EU-DLR betroffen, da sie wirtschaftsbezogene Dienstleistungen erbringt. Als Genehmigungsbehörde muss eine Kommune einen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen „aus der Ferne“ anbieten. Sie braucht also geeignete E-Government-Lösungen.
Die EU-DLR lässt jedoch viel Spielraum, von einfachen bis hin zu umfassenden Lösungen. Wir entwickeln die für Ihre Kommune passende Lösung. Wir schaffen die Lösung, die zu Ihren Zielen, Ihrer Infrastruktur, Ihren Entwicklungsplänen und zum jeweiligen EAP-Konzept passt. Wir bieten für die Realisierung flexible Frameworks.

IKS
Institut für Kooperative Systeme GmbH
An-Institut der FernUniversität Hagen
Fleyer Str. 196
58097 Hagen
Ihr Ansprechpartner:
Herr Manthey
Telefon: 0 23 31 / 987 - 4352
E-Mail:
info@iks-hagen.de